X
  GO
So melden Sie sich an.

Sie können Medien auch zu Hause nutzen.Frau sitzt aus Sofa und liest ein Buch

Zum Beispiel:

  • Ein Buch lesen.
  • Einen Film gucken.
  • Mit der Familie ein Spiel spielen.

Dann brauchen Sie einen Lese·ausweis.

Mit einem Lese·ausweis sind Sie Leser der Stadt·bibliothek.

Sie können sich dann Medien ausleihen.

Den Lese·ausweis bekommen Sie in der Stadt·bibliothek.

 

Sie müssen Ihren Personal·ausweis mitbringen.                          Personalausweis

Oder Ihre Aufenthalts·erlaubnis.

 

Kinder bis 16 Jahre dürfen sich NICHT selbst anmelden.

Ihre Eltern machen das.

Oder die Erziehungs·berechtigten.

Wichtig!

Nur Sie selbst dürfen Ihren Lese·ausweis benutzen.

 

 

Das müssen sie bezahlen.

Leser müssen 1-mal im Jahr Geld bezahlen:

Dann dürfen sich Leser Medien ausleihen.

Dieses Geld nennt sich Jahres·nutzungs·gebühr.

Es gibt unterschiedliche Preise.

Unterschiedliche Menschen bezahlen unterschiedliche Preise.

 

Erwachsene ab 18 Jahren müssen 20 Euro im Jahr bezahlen.Erwachsener Mann und Frau

Manche Erwachsene müssen NICHT so viel bezahlen.

 

 

 

Sozial- und Familienpass des Landkreises HarzErwachsene mit einem Sozial·pass müssen 10 Euro im Jahr zahlen.

Sie müssen den Sozial·pass der Stadt·bibliothek zeigen.

 

Älteres Ehepaar Arm in Arm laufend2 Erwachsene mit der gleichen Adresse können eine Partner·karte bezahlen.

Sie bezahlen dann zusammen nur 30 Euro.

 

Kleinkind und lesendes MädchenKinder bis 16 Jahren müssen KEIN Geld bezahlen.

Zwei TeenagerJugendliche zwischen 16 und 18 Jahren müssen 8 Euro im Jahr zahlen.

Wichtig!

Kinder und Jugendliche dürfen nur Medien für Kinder und Jugendliche ausleihen.

Sie haben den Leseausweis verloren.

Wenn Sie den Lese·ausweis verlieren:Alter Mann steht auf Wiese und sucht seinen Leseausweis, Leseausweis liegt im Gras

Dann sagen Sie der Stadt·bibliothek Bescheid.

Sie können anrufen.

Oder Sie schreiben eine E-Mail.

 

Sonst kann es sein:

Jemand findet Ihren Lese·ausweis.

Und leiht Medien aus.

Und gibt die Medien NICHT zurück.

Dann müssen Sie die Strafe bezahlen.

NICHT die andere Person.

 

Wenn Sie der Stadt·bibliothek Bescheid sagen:

Dann sperrt die Stadt·bibliothek Ihren Lese·ausweis.

Niemand kann den Lese·ausweis mehr benutzen.

Eine neuer Lese·ausweis kostet 5 Euro.